TVB ruft zum Kastrieren von Katzen auf
Gegen Katzenjammer und -leid hilft nur Kastration. Daher ruft der Tierschutzverein für Berlin (TVB) wie jedes Jahr erneut zum Kastrieren von Freigängerkatzen- und katern auf. Die seit dem vergangenen Sommer in Kraft getretene Berliner Katzenschutzverordnung schreibt dies sogar vor. So muss jede fortpflanzungsfähige Hauskatze, die älter als fünf Monate ist und unkontrolliert freien Auslauf genießt, kastriert werden. Darüber hinaus sind die Tiere mit einem Mikrochip zu kennzeichnen und zu registrieren. Darauf macht der TVB erneut mit einer Plakatkampagne und auf Infotafeln über das Fahrgastfenster der U-Bahn, das „Berliner Fenster“, aufmerksam.
„Schätzungen zufolge leben in Berlin rund 10.000 freilebende Streunerkatzen. Ein Tierleid, dass bestimmt nur Wenigen bewusst ist, denn die Katzen leben oftmals recht unsichtbar in Hinterhöfen, auf Friedhöfen und Industrieflächen. Sie haben Hunger, Katzenschnupfen, eitrige Wunden und nie ein sicheres und warmes Dach über dem Kopf. Dieses Elend kann nur eingedämmt werden durch Kastration und auch Aufklärung“, erklärt Eva Rönspieß, Vorstandsvorsitzende des TVB. „Jetzt geht schon wieder die Paarungszeit bei den Katzen los, die Trächtigkeit beträgt etwa 65 Tage. Es ist also sehr wichtig, dass spätestens in den nächsten Tagen und Wochen kastriert wird, um ungewollte Katzenbabys im Frühjahr und Sommer zu verhindern“, so Rönspieß weiter.
Der Tierschutzverein für Berlin ist seit vielen Jahrzehnten intensiv im Katzenschutz tätig: Er betreibt Hunderte ehrenamtlich betreute Futterstellen für Berliner Straßenkatzen, ein Team von Tierschutzberater*innen fängt freilebende Katzen zur Kastration ein. Wenn sie zähmbar sind, werden sie anschließend über das Tierheim vermittelt, ansonsten erhalten sie eine Ohrmarkierung und werden an der Fangstelle wieder freigelassen – fortpflanzungsunfähig. Allein in der dem Tierheim angeschlossenen Tierarztpraxis werden jährlich um die 1000 Katzen und Kater kastriert, Tendenz steigend.
Freigängerkatzen müssen laut der Katzenschutzverordnung nicht nur kastriert sein, sondern auch einen auf den/die Besitzer*in registrierten Transponder mit Mikrochip unter der Haut tragen. Den Chip kann man in jeder Tierarztpraxis setzen lassen, die Registrierung muss man (kostenlos) online bei einem der gängigen Haustierregister wie Findefix oder Tasso selbst vornehmen. „Und sollte eine Katze mal entlaufen, hat sie mit registriertem Chip eine viel größere Chance, schnell wieder nach Hause zu kommen“, erklärt Eva Rönspieß. „Jede Tierarztpraxis und jede Polizeistation hat Chiplesegeräte, mit deren Hilfe die Besitzerinnen und Besitzer von Fundtieren problemlos ausfindig gemacht werden können.“
Übrigens: Der Berliner Tierschutzverein hilft finanziell bedürftigen Katzenhalter*innen mit einer Bezuschussung für eine Kastration. Die Bedürftigkeit lässt sich via Rentennachweis, BaFöG-Bescheid, Wohngeldbescheid oder einen ALG1/ALG2 Bescheid der Arbeitsagentur bzw. des Jobcenters nachweisen. Weitere Infos und den Wortlaut der Katzenschutzverordnung stellt der Tierschutzverein auf www.tierschutz-berlin.de/katzenschutz zur Verfügung.