Viele Menschen möchten gerne über die eigene Lebenszeit hinaus Gutes tun und dabei ihre treuen tierischen Lebensbegleiter besonders bedenken. Doch leider können Tiere nicht erben. Mit Ihrem Testament haben Sie die Möglichkeit, über Ihr Lebensende hinaus zum Wohl der Tiere beizutragen und den Tierschutz zu unterstützen. Ein Testament gibt Ihnen und Ihren Angehörigen Sicherheit und bietet die Möglichkeit, alles so zu regeln, wie Sie es sich vorstellen. Auch die Versorgung Ihres eigenen Haustiers kann über eine Vereinbarung gesichert werden.

Der Tierschutzverein für Berlin ist als gemeinnützig und besonders förderungswürdig anerkannt. Damit sind wir von der Erbschaftssteuer befreit. Wenn Sie den Tierschutzverein für Berlin testamentarisch bedenken, können Sie also sicher sein, dass das Vermögen ungeschmälert bei den Tieren in Not ankommt.

Wenn Sie sich für unseren Testamentsratgeber interessieren, laden Sie sich diesen hier gern kostenlos herunter oder bestellen Sie ihn kostenlos per E-Mail oder Telefon.

Ihr Ansprechpartner:

Jan Berge
Geschäftsführer und Justiziar
Tel.: 030 76 888-110
E-Mail: jan.berge@tierschutz-berlin.de