Petitionsübergabe: Mehr als 125.000 Stimmen gegen Tierversuche mit Nachtigallen
Der Tierschutzverein für Berlin (TVB), der Deutsche Tierschutzbund und sein Landestierschutzverband Brandenburg haben heute vor dem Roten Rathaus eine Petition mit mehr als 125.000 Stimmen gegen Tierversuche an Nachtigallen übergeben. Mathias Gille, Stellvertretender Chef des Presse- und Informationsamts des Landes Berlin, nahm die 125.434 Stimmen gegen die zweifelhaften Versuche entgegen. Neben Vereinsvertretern und protestierenden Berlinern war mit Dr. Motte auch prominente Unterstützung dabei.
Die Tierschutzverbände appellieren an den Regierenden Bürgermeister von Berlin, Michael Müller (SPD), die angekündigten Versuche an den Nachtigallen zu stoppen und den brandenburgischen Umweltminister Jörg Vogelsänger aufzufordern, die Zustimmung für die Entnahme dreier Nachtigallen-Männchen aus der Natur zurückzuziehen.
Anlass für die Petition ist eine Tierversuchsreihe an artgeschützten Nachtigallen. Eine Neurobiologin der Freien Universität Berlin hat vor, Nachkommen von der Wildnis entnommenen männlichen Nachtigallen die Schädel aufzubohren, um Elektroden in ihre Gehirne zu verpflanzen und ihre Hirnaktivität zu messen, während die Tiere singen. Sie behauptet, daraus ließen sich Erkenntnisse in Bezug auf menschlichen Autismus ableiten. Die Tierschützer machen klar, dass die Übertragbarkeit der Erkenntnisse von Nachtigall-Gesängen auf Autismus höchst fragwürdig ist. Der Tierschutzverein für Berlin, der Deutsche Tierschutzbund und sein Landestierschutzverband Brandenburg verurteilen derartige Versuche aus ethischen und wissenschaftlichen Gründen und fordern, statt der Tierversuche auf moderne tierversuchsfreie Forschungsmethoden zu setzen.
Claudia Hämmerling, 2. Vorsitzende des TVB, kommentiert: „In kurzer Zeit haben sich mehr als 125.000 Menschen gegen diese Tierversuche ausgesprochen, dieses eindeutige Votum muss Herr Müller ernstnehmen und gemeinsam mit seinem brandenburgischen Kollegen gegen diese Tierversuche aktiv werden.“ „Wir fordern das Land Brandenburg eindringlich auf, die Genehmigung für den Fang der Nachtigallen zurückzunehmen. Wildtiere, auch deren Nachzuchten, sollten nicht für Tierversuche verwendet werden. Zudem ist der Nutzen der Tierversuche äußerst fragwürdig. Man sollte stattdessen stärker auf tierversuchsfreie Forschungsmethoden setzen, die näher am Menschen liegen“, ergänzt Ellen Schütze, Vorsitzende des Landesverbandes Brandenburg. Für Renate Seidel, Vizepräsidentin des Deutschen Tierschutzbundes, belegt dieser Vorgang: „Dass Versuche wie diese überhaupt genehmigt werden, zeigt einmal mehr die Mängel am Genehmigungsverfahren von Tierversuchen. Die Bundesregierung muss endlich das Tierschutzgesetz anpassen. Die Behörden, die Tierversuchsanträge genehmigen, müssen unabhängig von der Einschätzung des Antragstellers beurteilen können, ob der Tierversuch wirklich unerlässlich und ethisch vertretbar ist.“
Aktuell schreibt das Tierschutzgesetz vor, dass ein Antrag von der Behörde zu genehmigen ist, sofern dieser formell richtig gestellt ist und der Antragsteller den wissenschaftlichen Nutzen und die ethische Vertretbarkeit begründet. Es genügt also, wenn der Antragsteller den Tierversuch für ethisch gerechtfertigt hält. Eine wirkliche Beurteilung durch die Behörde findet somit nicht statt. Dies hat zur Folge, dass in Deutschland kaum ein Tierversuchsantrag abgelehnt wird.