Ziele und Projekte

Tiere haben seit 1841 in Berlin eine zuverlässige Stimme, wenn es darum geht, für ihre Rechte zu kämpfen: den Tierschutzverein für Berlin und Umgebung Corporation e.V.

Der illegale Welpenhandel erlebt seit der Corona-Pandemie einen traurigen Boom. Die kleinen Lebewesen werden zum Konsumgut, das man im Internet bestellen und liefern lassen kann. Sie müssen die Einsamkeit der Menschen kompensieren und fehlende Sozialkontakte ersetzen. Seriöse Züchter*innen und Tierheime können die Nachfrage nicht annähernd abdecken. Verantwortungsbewusste Interessenten warten – aber viele haben diese Geduld nicht. Das machen sich illegale Welpenhändler*innen zunutze.

Laut Berliner Hundegesetz, §16, Absatz 3 und 4, dürfen Hundewelpen (Hunde bis zu einem Jahr) ausschließlich von Personen verkauft/verschenkt/weitergegeben werden, die über einen Sachkundenachweis nach §11 Tierschutzgesetz verfügen. Das heißt: Jeder, der einen Hundewelpen erwirbt, ohne sich diesen Sachkundenachweis in Kopie aushändigen zu lassen, verstößt gegen das Berliner Hundegesetz und macht sich damit strafbar.

Hier finden Sie Infos zu unserer Kampagne zum illegalen Welpenhandel.

Lange war das neue Berliner Hundegesetz in der Diskussion. Der Tierschutzverein für Berlin hat sich nach Kräften für die Rechte der Hauptstadt-Hunde eingesetzt – für die Abschaffung der Rasseliste, für mehr Auslaufflächen und mehr Toleranz. Seit Mitte 2016 ist das neue Gesetz in Kraft, mit ihm kam unter anderem die „Hundekotbeutelmitführpflicht“. Die Rasseliste besteht gemäß der zugehörigen Durchführungsverordnung weiter, wurde aber zumindest auf drei Rassen eingegrenzt: Pitbull-Terrier, Bullterrier und  American Staffordshire-Terrier.

Seit dem 1. Januar 2019 ist nun auch die zum Gesetz zugehörige Durchführungsverordnung in Kraft. Seither gilt allgemeine Leinenpflicht im öffentlichen Raum. Ausnahmen werden jedoch gemacht: in Hundefreilaufgebieten, wenn der Hund bereits vor dem 22.7.2016 nachweislich im Besitz des Halters war oder wenn er durch das Bestehen einer Sachkundeprüfung von der Leinenpflicht befreit wurde.

Auch die Vermittlung von Verordnungshunden (ehemals Listenhunde) hat sich in einigen Bereichen verändert. Halter von Staffordshire Terriern, Bullterriern und deren Mischlinge haben jedoch erstmals die Möglichkeit, ihr Tier von der Leinenpflicht zu befreien. Die Maulkorbpflicht bleibt leider auch bei erfolgreicher Prüfung erhalten.

Auch sollen zeitnah alle Berliner Hunde über ein zentrales behördliches Register registriert und erfasst werden.

Während der Großteil des Gesetzes viel Bürokratie und Aufwand mit sich bringt, gibt es jedoch auch einen positiven Aspekt zu erwähnen: der Verkauf von jungen Hunden unter einem Jahr ist seit dem 1.1.2019 nur noch von Tierheimen, Tierschutzorganisationen, Züchtern und Privatpersonen zulässig, die über eine entsprechende Bescheinigung nach § 11 TierSchG verfügen. Diese Regelung soll den illegalen Welpenhandel eindämmen und unattraktiver machen.

Viele Tausende freilebende Katzen kämpfen in Berlin täglich ums Überleben. Sie sind oft abgemagert und krank. Man sieht sie meist gar nicht – sie leben auf Brachflächen, in Parks und Hinterhöfen. Dieses Elend wäre weitaus geringer, wenn Tierhalter*innen ihre eigenen Katzen kastrieren lassen würden. Denn die Freigänger paaren sich mit freilebenden Katzen. Ein Katzenpaar bekommt in der Regel zwei Mal pro Jahr Nachwuchs. Statistisch überleben von dem Wurf etwa drei Welpen. Würden diese sich ungehindert vermehren, ergäbe dies nach zehn Jahren über 80 Millionen Katzen!

Aus diesen Gründen haben wir viele Jahre lang für eine Katzenschutzverordnung gekämpft – mit Erfolg: Am 18. Mai 2021 wurde sie vom Berliner Senat beschlossen, in Kraft trat sie ein Jahr später. Seither dürfen in Berlin nur kastrierte Katzen und Kater Freigang haben, außerdem müssen sie ordnungsgemäß gechippt und registriert sein, damit im Fall der Fälle ein entlaufenes Tier seinen Besitzer*innen zugeordnet werden kann. Wie sich die Katzenschutzordnung in der Praxis umsetzen und kontrollieren lässt, bleibt abzuwarten, aber grundsätzlich ist sie ein sehr wichtiger (und in Berlin längst überfälliger) Schritt, um das Leid der Straßenkatzen zu mindern.

Berlin ist die Hauptstadt der Tierversuche. Nirgendwo sonst in Deutschland werden ähnlich viele Versuchslabore betrieben wie in unserer Stadt, nirgendwo sonst so viele Tiere für die Forschung missbraucht. Das muss sich schnellstmöglich ändern. Doch statt in die Forschung nach Alternativmethoden zu investieren, flossen in den vergangenen Jahren Millionen in den Neubau von Tierversuchsanlagen.

Im Koalitionsvertrag 2016-2021 der Berliner rot-rot-grünen Landesregierung wird eine Reduzierung von Tierversuchen auf das „absolut notwendige Maß“ und die verstärkte Förderung von Alternativmethoden angestrebt. Dem müssen Taten folgen.
Statt weiter Versuchslabore zu finanzieren, fordern wir eine Ausweitung der Forschung nach Alternativmethoden, sowie eine verbesserte Beratung von Behörden und Forschungseinrichtungen.

Es gibt viele hoffnungsvolle Ansätze für Alternativen zum Beispiel für die Forschung an Zellkulturen und für moderne Computersimulationen. Diese modernen Verfahren sollten endlich das veraltete Modell Tierversuch als Standard in der Forschung ablösen.


(Video produziert von avidere Film & Kommunikation)

Anlässlich des Internationalen Tags des Versuchstiers lädt der Tierschutzverein für Berlin (TVB) jährlich im April zur Veranstaltung mit dem Thema „Forschung Ja – Tierversuche Nein!“ in die Urania ein (seit 2020 digital via Zoom). Wenn eine Veranstaltung dieser Art ansteht, finden Sie Informationen dazu sowie Details zur Anmeldung hier. Einblicke in vorangegangene Veranstaltungen, teils inklusive Videoaufnahmen, können im Veranstaltungsarchiv nachgesehen werden:

Veranstaltungsarchiv

Nach wie vor ist die Berliner Innenstadt beliebtes Ziel von Kutschunternehmen, die es mit ihren Droschken und Tieren vor allem auf das Geschäft mit Touristen abgesehen haben. Der Senat hat Leitlinien erlassen, die den Betrieb von Pferdekutschen in der Innenstadt regeln. Der Tierschutzverein für Berlin begrüßt derartige Schritte, fordert aber ein generelles Verbot von Pferdekutschen in der Berliner Innenstadt. Der durch Abgase, Lärm und optische Reize verursachte Stress schadet den Tieren auf Dauer. Es kann daher niemanden überraschen, dass die Zahl der Unfälle mit Beteiligung von Kutschenpferden in den vergangenen Jahren stieg. Außerdem ist das Leid der Tiere zugunsten von uns Menschen grundsätzlich ethisch nicht vertretbar.

Berlin ist ein begehrter Gastspielort für Zirkusse. Jedes Jahr kommen mehrere Dutzend von den rund 300 Zirkussen, die durch Deutschland touren, in die Hauptstadt. Die meisten führen wärmeliebende, nicht heimische Tiere wie Elefanten, Giraffen, Nashörner, Flusspferde, Tiger oder Kamele mit sich. Wildtiere werden mit tierschutzwidrigen Methoden zu fragwürdigen Kunststücken dressiert. Würde ein Elefant freiwillig Handstand machen? Er ist ein Herdentier, braucht Bewegung, Platz und Freiheit. Bären in Kostümen, Löwen die durch Feuerreifen springen, Kamele die stundenlang im Kreis gehen müssen- Schluss mit dieser Tierquälerei.

Die Tiere leiden seelisch wie körperlich. Der Tierschutzverein für Berlin fordert deshalb von allen zwölf Berliner Bezirken ein klares Nein zum Zirkus mit Wildtieren. Denn eine deutschlandweite Regelung ist, trotz einer Initiative auf Seiten des Bundesrates, nicht in Sicht. Die Bundesregierung hatte dies abgelehnt. Deshalb muss dringend zunächst ein kommunales Verbot durchgesetzt werden.

Wer mit Wildtieren Auftritte plant, dem sollte dies generell auf öffentlichen Flächen und Plätzen untersagt werden. Darüber hinaus ist der Senat von Berlin aufgerufen, ein generelles Verbot von Wildtieren in Zirkussen zu erlassen. Ständige Umzüge in artfremder Umgebung zum Vergnügen des Menschen dürfen nicht toleriert werden. Im Schnitt zieht ein Zirkus 50 Mal im Jahr von Auftritt zu Auftritt.

Schluss mit der völlig unzeitgemäßen Tradition! Kinderaugen bekommt man auch auf andere Weise zum Leuchten. Gehen Sie nicht in Zirkusse, die mit Wildtieren arbeiten. Mit ihrem Eintrittsgeld unterstützen sie den Erhalt des Tierleids.

Turgutreis ist ein Hafenstädtchen in der Türkei und liegt auf der Halbinsel Bodrum. Wie viele türkische Gemeinden hat auch Turgutreis das Problem von streunenden Hunden. Sie wurden von ihren Besitzern oder Urlaubern herzlos ausgesetzt und vermehren sich.

Seit einigen Jahren versuchen einheimische Tierschützer und Tierfreunde aus Berlin, diesen traurigen Trend zu stoppen. Der Tierschutzverein für Berlin sammelt Geld für Kastrationen, Operationen und die Versorgung der Tiere mit gesunder Nahrung.

Hunde, die dauerhaft oder bis an ihr Lebensende im Tierheim bleiben müssen, können hoffen: Gemeinsam mit der Gemeinde hat der Tierschutzverein für Berlin beim Bau eines Hundehauses geholfen. In bislang sechs Gehegen bietet das Berliner Haus ca. 35 Hunden die Möglichkeit, tagsüber einen großzügigen Auflauf und nachts einen geschützten Schlafplatz zu genießen. Ende 2017 wurden zehn Gehege jeweils zur Hälfte überdacht und bieten den Hunden damit mehr Schutz vor den starken Regenfällen des Winters. Zusätzlich wurden zwei neue Ausläufe eingeweiht, die künftig bis zu zwölf weiteren Hunden die Möglichkeit geben, aus den Tierheimzwingern in ein großzügiges Gehege umzuziehen.

Durch das ausdauernde Engagement des TVB verbessern wir Schritt für Schritt die Situation der Hunde von Turgutreis und betreiben nachhaltige Tierschutzarbeit vor Ort.

 

Wenn Sie das Projekt unterstützen möchten, spenden Sie bitte auf das Konto 103 79 00 bei der Bank für Sozialwirtschaft, Bankleitzahl 100 205 00.
IBAN: DE68 1002 0500 0001 0379 00
BIC: BFSWDE33BER
KENNWORT: Hunde von Turgutreis

 

Weitere Infos zu diesem Projekt finden Sie hier