Tierschutzverein für Berlin begrüßt Abschaffung der Rasseliste in Thüringen

Thüringen ist das dritte Bundesland, in dem zukünftig Hunde nicht mehr auf-grund ihrer Rasse auf einer Liste stigmatisiert werden. Anstelle einer pauschalen Vorverurteilung ist nun eine Einzelfallprüfung getreten – genau das, was der TVB schon seit Jahren auch für Berlin fordert.

„Kein Hund ist von Geburt an gefährlich und die politisch geschürten Vorurteile gegenüber einigen Rassen, wie zum Beispiel dem Staffordshire Terrier, sorgen nur dafür, dass die Tierheime massive Probleme bei der Vermittlung dieser Hunde haben,“ so Claudia Hämmerling, 2. Vorsitzende des Vereins.

Auch in Berlin wurde im Rahmen des so genannten Bello – Dialogs über die Sinnhaftigkeit einer solchen Liste von verschiedensten Interessengruppen diskutiert. Dass diese keine erfolgreiche Präventivmaß-nahme sei, darüber waren sich seinerzeit alle einig, wurden jedoch von den politischen Verantwortlichen nicht gehört. In Thüringen hat das Zusammenspiel von Kinderschutz- und Tierschutzvereinen, Kommunen, Tierärzten und Sachverständigen besser funktioniert, im Parlament hat parteiübergreifend ein Umdenken stattgefunden.

„Während meiner aktiven politischen Zeit habe ich jahrzehntelang gegen diese Liste gekämpft“, so Hämmerling weiter, die bis 2016 als tierschutzpolitische Sprecherin der Grünen im Berliner Abgeordnetenhaus tätig war. „Gut, dass Thüringen durch eine solch fortschrittliche Entscheidung mit gutem Beispiel voran geht und sicher auch andere Bundesländer zu einem Umdenken anregt. Hoffen wir, dass Berlin in puncto Hundegesetz nicht irgendwann die rote Schlusslaterne hält.“

Nach dem Wegfall der Rasseliste in Thüringen müssen Hundehalter in Zukunft nur dann einen Sachkundenachweis vorlegen, wenn ihre Hunde zuvor auffällig geworden sind oder das Verhalten des Tieres darauf schließen lasse, dass es ein ungewöhnliches Aggressionspotential besitze. Somit können die Behör-den bei vermeintlich gefährlichen Hunden präventiv handeln.

Die neue gesetzliche Regelung sieht zudem vor, dass Gemeinden solchen Hundebesitzern die Hunde-steuer ermäßigen können, die einen Sachkundenachweis zum Umgang mit ihrem Tier vorlegen.