KOMMENTAR
Erst seit einem Jahr steht die neue Tierschutz-Hundeverordnung, die unter anderem bundesweit die Nutzung von Stachelhalsbändern und anderen schmerzhaften, tierschutzwidrigen „Hilfsmitteln“ bei Hunden verbietet, egal ob zu Trainings-, Erziehungs- oder sonstigen Zwecken. Nun will die von der SPD unter Senatorin Iris Spranger geleitete Senatsverwaltung für Inneres noch vor der Wiederholungswahl im Februar eine Bundesratsinitiative zur Abstimmung durchdrücken, durch die eine Ausnahmegenehmigung für die Nutzung von Stachelhalsbändern bei Diensthunden jeglicher Art erwirkt werden soll.