Berlin, 24. Mai 2024 – In Erfüllung des Urteils des Landgerichts Berlin vom 26.03.2024 in der Sache Tierheim Wesendahl e.V. gegen Tierschutzverein für Berlin und Umgebung Corporation e.V. werden hiermit folgende Behauptungen aus unseren Pressemitteilungen vom 07.02. und 17.02.2022 widerrufen, da es sich laut Urteil um nicht zweifelsfrei bewiesene Sachverhalte handelt:
- „Zur Versorgung und Pflege dieser vielen Tiere stehen jedoch nur wenige Mitarbeiter*innen zur Verfügung – zu wenig, um auch nur annähernd die Grundbedürfnisse der Tiere zu decken.“
- „Es gibt keine Quarantäne für Neuankömmlinge,

An diesem schönen Sonntagnachmittag warteten wir mit leckerem Essen und Getränken und einem kleinen Programm auf rund 100 unserer Helferinnen und Helfer.