Bald mehr Rechte für Tiere in Berlin
Senat beschließt Gesetzentwurf zur Einführung des Tierschutz-Verbandsklagerechts
Berlin bekommt demnächst ein Tierschutz-Verbandsklagerecht. Den entsprechenden Gesetzentwurf der Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung hat der Senat heute gebilligt. Künftig soll es anerkannten Tierschutzorganisationen möglich sein, bei Verstößen gegen das Tierschutzgesetz stellvertretend für die Tiere zu klagen – denn Tiere können naturgemäß nicht selbst vor Gericht ziehen. Ansonsten gilt der Rechtsgrundsatz, dass immer nur derjenige klagen kann, der selbst von einem Rechtsverstoß betroffen ist. Berlin wäre das achte Bundesland mit einem Verbandsklagerecht.
„Der heutige Senatsbeschluss ist ein wichtiger Schritt für den Tierschutz in der Hauptstadt“, freut sich Claudia Hämmerling, stellvertretende Vorsitzende des Tierschutzvereins für Berlin (TVB). „Endlich haben Tierschutzverbände die Chance auf eine Handhabe vor Gericht – jetzt muss das Gesetz noch verabschiedet werden. Unser großer Dank gilt der Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung unter Senator Dr. Dirk Behrendt, die den Entwurf vorgelegt hat.“
Das Verbandsklagerecht erlaubt Widersprüche und Anfechtungsklagen, wenn Maßnahmen der Behörden gegen tierschutzrelevante Vorschriften verstoßen. Im nächsten Schritt wird das Gesetz dem Abgeordnetenhaus vorgelegt.