Geschenkeshop

Geschenke mit Herz und Verstand

Sie suchen ein besonderes Geschenk für Ihre Liebsten und möchten gleichzeitig etwas Gutes für unsere Tierheim-Schützlinge tun? Dann sind Sie hier genau richtig. Wählen Sie einfach aus den (symbolischen) Geschenken im Shop aus und entscheiden Sie, in wessen Namen unsere Schützlinge beschenkt werden. So bereiten Sie schnell und einfach Ihren Liebsten und auch unseren Tieren eine Freude. Natürlich können Sie auch eine Geschenkurkunde auf den Namen der beschenkten Person ausdrucken.

Viel Spaß beim Verschenken und herzlichen Dank!

Wichtige Information

Der Versand der Spendenbescheinigungen für Spenden und Beiträge in 2023 erfolgt unaufgefordert Anfang März. Einzelspenden bis zu einem Betrag von 300 Euro können dem Finanzamt aber auch durch den entsprechenden Kontoauszug der Bank zusammen mit dem Überweisungsbeleg nachgewiesen werden.

  1. Geschenk(e) aussuchen
  2. Warenkorb prüfen
  3. Daten eingeben und Spendenvorgang abschließen
  4. Geschenkurkunde ausfüllen: Den vorgegebenen Text übernehmen oder eigene Botschaft schreiben. Die Urkunde steht dann als PDF zur Verfügung.
  5. Geschenk verschenken und Freude schenken

Hier können Sie sich eine Beispiel-Urkunde anschauen.

Bitte beachten Sie, dass sich ab fünf oder mehr ausgewählten Geschenken aus technischen Gründen das Format der Urkunde verändern kann. In solchen Fällen wenden Sie sich gern direkt per E-Mail an helfen@tierschutz-berlin.de an uns.

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Der Tierschutzverein für Berlin darf Sie bei Eintragung der Adresse jederzeit schriftlich mit Infos über den Tierschutzverein für Berlin kontaktieren. Einen formlosen Widerruf richten Sie an datenschutz@tierschutz-berlin.de oder Tierschutzverein für Berlin und Umgebung Corporation e.V., Datenschutzbeauftragter, Hausvaterweg 39, 13057 Berlin.

Fristen Spendenbescheinigung

Bitte beachten Sie: Nur für Spenden, die das Spendenkonto des Tierschutzverein für Berlin noch in diesem Jahr erreichen, können wir Ihnen eine Spendenbescheinigung für 2023 ausstellen. Alle später eintreffenden Spenden werden selbstverständlich für das Jahr 2024 bescheinigt, denn für das Finanzamt gilt der Tag der Gutschrift auf unserem Tierschutzverein für Berlin-Spendenkonto.

Abhängig vom gewähltem Zahlungsweg kann die Transaktion auf unser Spendenkonto leider bis zu 14 Tage in Anspruch nehmen.

Voraussichtliche Fristen für eine Bescheinigung Ihrer Spende für das Jahr 2023

  • Lastschrift: 15. Dezember
  • PayPal: 31. Dezember

Uns ist wichtig, dass Ihrer Spende möglichst zu 100% unseren Tieren zu Gute kommt. Denn für die Versorgung und Betreuung unserer rund 1.300 Tierheim-Schützlinge brauchen wir jede Unterstützung. Dennoch können beim Spenden Transaktionskosten anfallen.

Wann fallen Transaktionskosten an?

  • Jede getätigte Spende bei einer Spendenaktion kostet Geld, denn bei der Transaktion des Geldes auf unser Spendenkonto sind wir auf Zahlungsdienstleister angewiesen.

Wie hoch sind die anfallenden Transaktionskosten?

  • Die anfallenden Transaktionskosten sind je nach Zahlungsdienstleister unterschiedlich.
  • Beim Zahlungsdienstleister PayPal fallen 1,5% des Spendenbetrags plus eine Festgebühr von 0,35 Euro als Transaktionskosten an.

Gut zu wissen: Ihre Spende können Sie steuerlich geltend machen!
Bis Anfang März nächsten Jahres erhalten Sie von uns für alle Ihre diesjährigen Spenden und Beiträge unaufgefordert eine Spendenbescheinigung. Einzelspenden bis zu einem Betrag von 300 Euro können dem Finanzamt aber auch durch den entsprechenden Kontoauszug der Bank zusammen mit dem Überweisungsbeleg nachgewiesen werden.

Ihr Ansprechpartner

Bei Fragen zum Thema hilft Ihnen gern unser Mitarbeiter Bastian Gies weiter.

Bastian Gies
Fundraising
Tel.: 030 / 76 888 104
E-Mail: helfen@tierschutz-berlin.de

Ihre Spende wird satzungsgemäß für die wichtige Tierschutzarbeit verwendet. Der Tierschutzverein für Berlin fühlt sich den Richtlinien seines Dachverbandes, des Deutschen Tierschutzbundes, verpflichtet. Der Deutsche Tierschutzbund führt das Deutsche Spendensiegel und ist Mitglied im Spendenrat.

Darüber hinaus prüft das Finanzamt für Körperschaften die Verwendung der uns anvertrauten Spendenmittel. Der Tierschutzverein für Berlin und Umgebung Corporation e.V. ist wegen der Förderung des Tierschutzes als gemeinnützig anerkannt und von der Körperschaft- und Gewerbesteuer gem. §5 Abs. 1 Nr. 9 KStG und § 3 Nr. 6 GewStG unter der Steuernummer 27/678/50745 befreit.