Tierversuche an Nachtigallen: Brandenburg genehmigt Fang von Wildvögeln

Der Tierschutzverein für Berlin, der Deutsche Tierschutzbund und sein Landesverband Brandenburg kritisieren die Brandenburger Behörden, die den Fang von Nachtigallen für einen Tierversuch genehmigt haben. Nachdem die Berliner Umweltbehörde die Entnahme von Nachtigallen zu Zuchtzwecken für die geplanten Versuche der FU-Wissenschaftlerin Dr. Daniela Vallentin zunächst abgelehnt hatte, ist die Antragstellerin der Versuchsreihe nun in Brandenburg erfolgreich. Zwar hatten sich alle Brandenburger Naturschutzverbände, wie zuvor auch die Berliner Landesarbeitsgemeinschaft Naturschutz, einheitlich gegen die Tierversuche ausgesprochen, das Landesamt für Umwelt gab dennoch seine Zustimmung für die Entnahme dreier Nachtigallen-Männchen aus der Natur. Sie sollen mit drei in Gefangenschaft aufgezogenen Weibchen im Labor Nachwuchs zeugen, der dann für invasive Tierversuche eingesetzt werden wird.

Die Vorgeschichte: Die Verhaltensbiologin Dr. Daniela Vallentin plant einen Tierversuch, bei dem Nachtigallen der Schädel aufgebohrt werden soll, um ihnen Sonden ins Gehirn zu implantieren. Am Versuchsende werden die Tiere getötet. Die Biologin interessiert sich für die neuronalen Grundlagen der gesanglichen Kommunikation der Vögel. Sie hofft, aus den Ergebnissen des Versuchs Erkenntnisse über menschlichen Autismus zu gewinnen. Dafür soll es Fördergelder der EU in Höhe von 1,5 Millionen Euro geben.

Der Tierschutzverein für Berlin (TVB), der Deutsche Tierschutzbund und sein Landesverband Brandenburg lehnen derartige Tierversuche strikt ab. Die Tierschützer machen klar, dass die Übertragbarkeit der Erkenntnisse von Nachtigall-Gesängen auf eine komplexe neurologische Entwicklungsstörung wie Autismus höchst fragwürdig ist. „Wir fordern das Land Brandenburg eindringlich auf, die Genehmigung für den Fang der Nachtigallen zurückzunehmen. Wildtiere, auch deren Nachzuchten, sollten nicht für Tierversuche verwendet werden. Man sollte stattdessen stärker auf tierversuchsfreie Forschungsmethoden setzen, die näher am Menschen liegen“, erklärt Ellen Schütze, Vorsitzende des Landesverbandes Brandenburg. Ines Krüger, 1. Vorsitzende des TVB, ergänzt: „Wir sind entsetzt, dass Brandenburg es erlaubt, Tiere einzufangen, um ihren Nachwuchs für diesen absurden Versuch zu züchten. Wir appellieren an die Landesregierung, das Vorhaben doch noch zu stoppen.“ Für Thomas Schröder, Präsident des Deutschen Tierschutzbundes, belegt dieser Vorgang: „Die Bundesregierung muss endlich das Tierschutzgesetz anpassen. Die Behörden, die Tierversuchsanträge genehmigen, müssen unabhängig von der Einschätzung des Antragstellers beurteilen können, ob der Tierversuch wirklich unerlässlich und ethisch vertretbar ist.“ Aktuell schreibt das Tierschutzgesetz vor, dass ein Antrag von der Behörde zu genehmigen ist, sofern dieser formell richtig gestellt ist und der Antragsteller den wissenschaftlichen Nutzen und die ethische Vertretbarkeit begründet. Es genügt also, wenn der Antragsteller den Tierversuch für ethisch gerechtfertigt hält. Eine wirkliche Beurteilung durch die Behörde findet somit nicht statt.

Bitte helfen Sie mit Ihrer Unterschrift, Nachtigallen vor dem Versuchslabor zu bewahren!
Hier geht’s zur Petition: Change.org

Vielen Dank für Ihre Unterstützung.