Geschützt: Test: Online-Spendenaktionen
Ihre Spenden werden satzungsgemäß für die wichtige Tierschutzarbeit verwendet. Darüber hinaus prüft das Finanzamt für Körperschaften die Verwendung der uns anvertrauten Spendenmittel. Der Tierschutzverein für Berlin und Umgebung Corporation e.V. ist wegen der Förderung des Tierschutzes als gemeinnützig anerkannt und nach der Anlage zum Körperschaftsteuerbescheid des Finanzamts für Körperschaften I, St.-Nr. 27/678/50745, vom 31.03.2020 für den Veranlagungszeitraum 2018 nach §5 Abs. 1 Nr. 9 KStG von der Körperschaftsteuer und nach § 3 Nr. 6 GewStG von der Gewerbesteuer befreit.
Der Tierschutzverein für Berlin fühlt sich den Richtlinien seines Dachverbandes, des Deutschen Tierschutzbundes, verpflichtet. Der Deutsche Tierschutzbund führt das Deutsche Spendensiegel und ist Mitglied im Spendenrat.