Spenden statt böllern – den Tieren zuliebe!
Kurzes Vergnügen - auf Kosten anderer
Manche (organisierten) Feuerwerke sehen zwar gut aus, krachende Böller und zischende Raketen erschrecken jedoch Mensch und Tier und gefährden deren Gesundheit. Zusätzlich kostet das kurze Vergnügen viel, viel Geld. Zum Jahreswechsel 2021/22 wurden rund 20 Millionen Euro buchstäblich in die Luft geblasen, in den Jahren vor Corona waren es bis zu sechsmal so viel. Das ist unglaublich viel Geld – unser Tierheim könnten wir davon ganze zwölf Jahre sorgenfrei betreiben.
Aber es ist nicht nur der finanzielle Aspekt, der uns zum Nachdenken bringt. Wir setzen uns seit Jahren für ein Böllerverbot zu Silvester ein, denn die Kracher schaden Umwelt, Mensch und Tier gleichermaßen. Die Lichter am Himmel, ohrenbetäubender Lärm und der nicht ausbleibende Brandgeruch versetzen unsere Haus- und Wildtiere jedes Jahr in Angst und Schrecken. Hunde und Katzen leiden aufgrund ihres sensiblen Gehörs besonders unter dem durch Raketen und Knallern verursachten oft stundenlangen Krach. Sie nehmen Geräusche um ein Vielfaches lauter wahr, als wir Menschen das tun. Oftmals geraten sie daher regelrecht in Panik. Dies kann so weit gehen, dass die Gesundheit stark gefährdet ist, manchem Tier droht gar der Herzinfarkt. Wie Sie Ihren Lieblingen über das stressige Jahresende helfen, lesen Sie hier.
Doch nicht nur unsere Haustiere leiden in der Silvesternacht. Auch den Wildtieren machen Lärm und Feinstaub zu schaffen. Wildvögel sind ebenso gestresst wie die anderen wildlebenden Tiere in unserer Stadt. Sie suchen Unterschlupf und finden kaum eine ruhige Ecke, Vögeln bleibt oftmals nur der Weg in die Höhe. Das kostet sie viel Energie, die sie im Winter zum Überleben brauchen und so fallen sie manchmal einfach tot vom Himmel.
Unter dem Feinstaub, den das Silvesterfeuerwerk verursacht, leiden Wild- und Haustiere, sofern sie sich draußen aufhalten. Der ganz feine Staub legt sich auf die Bronchien und Lungen der Tiere, zudem gerät er in den Blutkreislauf und kann Herz- und Kreislauferkrankungen auslösen. Allein in der Silvesternacht wird bundesweit ca. 15 Prozent des Feinstaubs produziert, der jährlich im Verkehr abgegeben wird. Das sind rund 2050 Tonnen(!) Feinstaub. Auch CO2 wird am 31.12. tüchtig in die Atmosphäre emittiert – rund 2.500 Tonnen CO2 verursacht die Böllerei. In Zeiten des Klimawandels ein schlechtes Zeichen.
Tun wir also lieber Gutes, anstatt viel Geld sinnlos in die Luft zu jagen. Spenden wir statt zu böllern – den Tieren zuliebe!
Der Tierschutzverein für Berlin darf Sie bei Eintragung der Adresse jederzeit schriftlich mit Infos über den Tierschutzverein für Berlin kontaktieren. Einen formlosen Widerruf richten Sie an datenschutz@tierschutz-berlin.de oder Tierschutzverein für Berlin und Umgebung Corporation e.V., Datenschutzbeauftragter, Hausvaterweg 39, 13057 Berlin.
Sie wollen lieber per Überweisung spenden?
Unser Spendenkonto:
Tierschutzverein für Berlin und Umgebung Corp. e.V.
Bank für Sozialwirtschaft (Sozialbank)
IBAN: DE72 3702 0500 0001 0379 00
BIC: BFSWDE33XXX
Verwendungszweck: Spenden statt Böllern
Uns ist wichtig, dass Ihrer Spende möglichst zu 100% unseren Tieren zu Gute kommt. Denn für die Versorgung und Betreuung unserer rund 1.300 Tierheim-Schützlinge brauchen wir jede Unterstützung. Dennoch können beim Spenden Transaktionskosten anfallen.
Wann fallen Transaktionskosten an?
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- Die anfallenden Transaktionskosten sind je nach Zahlungsdienstleister unterschiedlich.
- Beim Zahlungsdienstleister PayPal fallen 1,5% des Spendenbetrags plus eine Festgebühr von 0,35 Euro als Transaktionskosten an.
- Bei Zahlungen via Kreditkarte fallen ebenfalls Transaktionskosten an. Bei Europäischen Kreditkarten fallen 1,2 % des Spendenbetrags plus eine Festgebühr von 0,25 Euro und bei nicht-europäischen Visakarten und American Express fallen 2,9 % des Spendenbetrags plus eine Festgebühr von 0,25 Euro als Transaktionskosten an.
Gut zu wissen: Ihre Spende können Sie steuerlich geltend machen!
Bis Anfang März nächsten Jahres erhalten Sie von uns für alle Ihre diesjährigen Spenden und Beiträge unaufgefordert eine Spendenbescheinigung. Einzelspenden bis zu einem Betrag von 300 Euro können dem Finanzamt aber auch durch den entsprechenden Kontoauszug der Bank zusammen mit dem Überweisungsbeleg nachgewiesen werden.
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