FAQs

Auf dieser Seite finden Sie Fragen und Antworten zu folgenden Punkten:

  • FAQs zur Aufklärung über das Aussetzen von Tieren in Berlin
  • FAQs zum Thema Aussetzen von Haustieren und rechtlichen Konsequenzen
  • FAQs zur Abgabe von Tieren im Tierheim Berlin
  • FAQs vor der Adoption eines Tieres

FAQs zur Aufklärung über das Aussetzen von Tieren in Berlin

Jedes Jahr landen etwa 2.000 ausgesetzte Tiere im Tierheim Berlin und werden von ihren Halter nicht wieder abgeholt. Diese Tiere werden im besten Fall vom Ordnungsamt aufgegriffen und dann in unser Tierheim gebracht. Die Dunkelziffer dürfte sogar noch höher liegen, denn viele ausgesetzte Tiere werden nie gefunden – und sterben einen qualvollen und unsichtbaren Tod: durch Unfälle im Straßenverkehr, beim verzweifelten Versuch, sich aus Transportboxen zu befreien, oder schlicht an Hunger und Durst. Ein Tier auszusetzen bedeutet, es im Stich zu lassen und oft dem Tod zu überlassen.

Die ausgesetzten Tiere, die es zu uns ins Tierheim schaffen, werden zunächst mit dem Nötigsten versorgt: Futter, einem warmen Platz zum Schlafen und, falls nötig, medizinischer Hilfe. Wenn die Tiere gechippt und registriert sind, versuchen wir, die Besitzer:innen zu kontaktieren – leider bleibt dies meist erfolglos. Nur in Ausnahmefällen gelingt es, die Halter ausfindig zu machen. Zusätzlich nutzen wir unsere Social-Media-Kanäle, um die Tiere vorzustellen und so nach den Halter:innen zu suchen.

Unsere amtliche Tiersammelstelle ist täglich von 8 bis 16 Uhr geöffnet, an gesetzlichen Feiertagen von 8 bis 12 Uhr. Unter der Nummer 030 76 888 -200 können Sie Kontakt zu unseren Kolleg:innen aufnehmen und nach Ihrem entlaufenen Tier fragen. Zudem können Sie sich auch an Polizeidienststellen in Ihrer Umgebung sowie an Tierheime in Brandenburg wenden.

  • Und was, wenn das Tierheim Berlin voll ist?

Sollte das Tierheim Berlin keine Kapazitäten mehr haben, werden die Tiere an nahegelegene Tierheime in Brandenburg weiterverteilt.

Sie können sich an Tierheime in Berlin und Brandenburg wenden. Bitte prüfen Sie jedoch zuvor alle anderen Möglichkeiten, um Ihrem Tier ein neues, liebevolles Zuhause zu geben – sei es im privaten Umfeld oder über zertifizierte Plattformen. Tierheime sind nicht verpflichtet, Tiere von Privatpersonen aufzunehmen. Das Tierheim Berlin entscheidet individuell über die Aufnahme jedes Tieres und erhebt dabei eine entsprechende Gebühr.

In einer akuten Notlage können Sie die Polizei rufen, die sich um das Tier kümmern wird.

Das RegOrd agiert als Fundbehörde und betreibt die amtliche Tiersammelstelle im Tierheim Berlin. In Zusammenarbeit mit Tierheimen, Polizei, Feuerwehr und Veterinärämtern unterstützt RegOrd außerdem beim Einfangen und Transport von Fundtieren in das zuständige Tierheim. Im Tierschutz selbst ist RegOrd jedoch nicht direkt tätig. In Berlin sind sechs Mitarbeitende vom RegOrd speziell für das Einfangen von Tieren zuständig.

Bürger*innen müssen nach der „Gebührenordnung für die Benutzung der Tierbetreuungseinrichtungen der Bezirke von Berlin“ für den Transport und die Versorgung der Tiere aufkommen.

Wir appellieren seit Jahren an Katzenhalter:innen, jede Katze chippen und registrieren zu laassen. In Berlin müssen Freigängerkatzen bereits verpflichtend kastriert, gechippt und registriert sein – doch leider werden immer wieder Freigänger gefunden, bei denen das nicht erfolgt ist. Angesichts der großen Zahl an Fundtieren, die das Tierheim Berlin erreicht, würde eine solche Maßnahme die Identifikation von Tieren und ihren Halter:innen erheblich erleichtern. Das würde nicht nur die Verwahrzeiten und Kosten senken, sondern auch das Leid der Tiere verringern. Immer wieder kommen verletzte Fundtiere zu uns, die dringend medizinische Versorgung brauchen. Oft sind uns als Tierheim jedoch rechtlich die Hände gebunden, da wir die Erlaubnis des offiziellen Halters oder der Halterin benötigen.

Tot aufgefundene Tiere werden nicht vom Ordnungsamt erfasst.

Im Rahmen der behördlichen Erfassung werden Personalien nur für die bearbeitende Behörde und im Rahmen der Ermittlungen erfasst. Die Herausgabe personenbezogener Daten an Dritte ist nicht zulässig.

FAQs zum Thema Aussetzen von Haustieren und rechtlichen Konsequenzen

Das Aussetzen eines Haustiers, um sich dessen zu entledigen oder den Halterpflichten zu entgehen, verstößt gegen das Tierschutzgesetz und ist eine Ordnungswidrigkeit. Diese kann mit einer Geldbuße von bis zu 25.000 Euro geahndet werden. Stirbt ein Haustier infolge des Aussetzens, droht dem Halter sogar eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren.

Unter „Aussetzen“ versteht man nicht nur das Anbinden oder Zurücklassen eines Tieres an öffentlichen Orten wie Tierheimen oder Raststätten. Auch wenn der Besitzer bewusst eine Situation schafft, in der das Tier von sich aus entlaufen kann – etwa ein Papageienkäfig am offenen Fenster – oder wenn Haustiere wie Katzen absichtlich verjagt werden, liegt ein Verstoß vor.

Nein, auch das alleinige Zurücklassen eines Haustiers über längere Zeiträume ist verboten und verstößt gegen das Tierschutzgesetz. Es reicht nicht aus, dem Tier nur Wasser und Futter bereitzustellen und für zwei Wochen in Urlaub zu fahren. Wer sein Tier ohne Betreuung zurücklässt, muss ebenfalls mit einer Geldbuße von bis zu 25.000 Euro rechnen.

FAQs zur Abgabe von Tieren im Tierheim Berlin

Das Tierheim Berlin versorgt täglich etwa 1.400 Tiere, die kein Zuhause mehr haben. Da wir mit dieser Zahl an unsere Kapazitätsgrenze stoßen, nehmen wir nur Tiere aus Berlin auf. Auch für diese Tiere führen wir teilweise Wartelisten.

Bitte informieren Sie sich im Vorfeld, ob das Tierheim aktuell Kapazitäten für die Aufnahme Ihres Tieres hat – insbesondere für Hunde. Melden Sie sich dazu ausschließlich per E-Mail unter tierabgabe@tierschutz-berlin.de.

Ungeimpfte Katzen können in der Regel nicht aufgenommen werden. Lassen Sie Ihre Katze bitte vorab beim Tierarzt impfen und warten Sie etwa zwei Wochen, bis der Impfschutz wirksam ist.

Das Tier kann nur persönlich vom Halter oder der Halterin abgegeben werden. Sollte dies nicht möglich sein, kann eine andere Person das Tier im Auftrag abgeben, wenn sie eine schriftliche Vollmacht sowie eine Kopie des Personalausweises des Besitzers oder der Besitzerin vorlegt.

Da das Tierheim Berlin sich überwiegend durch Spenden finanziert, müssen bei der Abgabe eines Tieres Gebühren erhoben werden. Diese decken jedoch nur einen Teil der tatsächlichen Kosten. Die Abgabegebühren ab dem 1. August 2021 sind wie folgt:

TierartAbgabegebühr (regulär)
Hund100 € bis ca. 250 €
Katze50 € bis ca. 245 €
Kaninchen20 € bis ca. 120 €
Meerschweinchen/Degu/Ratte15 € bis ca. 55 €
Rennmaus10 € bis ca. 45 €
Maus/Hamster5 € bis ca. 40 €
Chinchilla50 € bis ca. 95 €
Spitzschnäbler (z. B. Fink)15 €, ggf. zusätzliche flexible Kosten
Kleine Krummschnäbler (z. B. Wellensittich)15 € bis ca. 85 €
Große Vögel (z. B. Großpapagei)60 € bis ca. 210 €
Schildkröte/kleine Schlange/kleine Echse30 € (Schildkröte 40 €) bis ca. 210 €
Große Echse (z. B. Leguan) / Riesenschlange (z. B. Boa)50 € bis ca. 120 €
Große Spinne (z. B. Vogelspinne)15 €
Frettchen30 € bis 120 €
Wachtelab 10 €
Bauernhofgeflügel (z. B. Huhn)ab 10 €
Großtiere auf dem Bauernhof (z. B. Schaf, Schwein, Pferd)Schaf ab 50 €, Schwein ab 100 €, Pferd/Pony ab 250 €

Für weitere Fragen zur Tierabgabe können Sie uns gerne per E-Mail unter tierabgabe@tierschutz-berlin.de kontaktieren.

FAQs vor der Adoption eines Tieres

Haustiere leben viele Jahre. Katzen können über 20 Jahre alt werden und auch Kaninchen bis zu 12 Jahre. Schildkröten und Papageien sogar Jahrzehnte. Bin ich bereit, mich so lange zu kümmern? Und was, wenn ich mal nicht mehr kann?

Tiere haben unterschiedliche Bedürfnisse in Bezug auf Auslauf, Beschäftigung und Ruhe. Habe ich genug Zeit, Energie und Ressourcen, um diesen Anforderungen gerecht zu werden?

Tierarztkosten, Futter, Zubehör, Haftpflichtversicherungen und eventuell Betreuungskosten im Urlaub summieren sich schnell. Kann ich diese Ausgaben langfristig decken?

Habe ich genug Platz und ist meine Wohnung oder mein Haus tierfreundlich? Vermieter können auch Einschränkungen bezüglich Haustieren haben.

Insbesondere Tiere aus dem Tierschutz haben manchmal schwierige Erfahrungen hinter sich. Bin ich bereit, geduldig zu sein und eventuell professionelle Unterstützung für die Erziehung oder Verhaltenskorrektur in Anspruch zu nehmen?

Ob durch Umzug, Familienzuwachs oder berufliche Veränderungen – habe ich einen Plan für mein Tier, wenn sich mein Leben verändert?

Haustiere benötigen tägliche Aufmerksamkeit, Pflege und Zeit. Kann ich gewährleisten, dass das Tier in meinen Tagesablauf passt und regelmäßig gefüttert, gepflegt und beschäftigt wird?

Jedes Tier hat eigene Bedürfnisse bezüglich Ernährung, Bewegung, Sozialverhalten und Pflege. Habe ich mich gut über die spezifischen Anforderungen der Tierart informiert?

Ist eine zuverlässige Betreuung in Urlaubszeiten gewährleistet, ob durch Freunde, Familie oder professionelle Tiersitter?

Haustiere können Freude, aber auch Herausforderungen mit sich bringen – von Verhaltensproblemen bis hin zu gesundheitlichen Sorgen im Alter. Bin ich bereit, das Tier durch alle Phasen seines Lebens zu begleiten?