Kommentar: Ein Schritt in die richtige Richtung – Senat überarbeitet Leitlinien für Pferdekutschen
Rechtzeitig vor dem Sommer hat der Senat reagiert und die Vorgaben für den Betrieb von Pferdekutschen in Berlin zugunsten der Tiere überarbeitet. Die neuen Berliner Pferdekutschenleitlinien hat Dr. Dirk Behrendt, Senator für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung, am Montag dem Bezirksbürgermeister des Bezirks Mitte, Stephan von Dassel, übergeben.
Nach den neuen Leitlinien muss der Kutschbetrieb unverzüglich eingestellt werden, sobald die Lufttemperatur 30°C erreicht. Außerdem sind die Betreiber der Fuhrbetriebe verpflichtet, ihren Pferden außerhalb der Einsatzzeit täglich mindestens zwei Stunden selbstbestimmten Freilauf auf genügend großen Koppeln oder Paddocks mit natürlichem Boden zu gewähren.
„Der Vorstoß des Senats ist ein Silberstreif am Horizont“, kommentiert Claudia Hämmerling, 2. Vorsitzende des Tierschutzvereins für Berlin (TVB). „Ein dringender Schritt in die richtige Richtung. Jetzt kommt es aber darauf an, die Einhaltung der Leitlinien durch regelmäßige und sachkundige Kontrollen zu gewährleisten.“ Ziel der Tierschützer sei allerdings langfristig ein generelles Verbot der Pferdekutschen in der Innenstadt.
Die körperlichen Auswirkungen für Stadtkutschpferde sind immens. Harter Stein- oder Asphaltboden ist auf Dauer Gift für die Gelenke. Die Stöße beim Laufen können nicht abgefedert werden wie beispielsweise auf einer Wiese, sondern gehen ungefiltert in die Gelenke. Diese werden schneller abgenutzt. Das Pferd als Fluchttier ist auf belebten Straßen außerdem sozusagen im Dauerfluchtzustand, kann diesem aber an der Kutsche nicht nachkommen.