Geld zählt mehr als Tierleben

Bundesverwaltungsgericht erlaubt Kükentöten vorerst auch weiterhin

Gestern fiel das mit Spannung erwartete Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zum massenhaften Töten männlicher Küken in der deutschen Legehennenzucht. Ergebnis: Das Schreddern oder Vergasen von Küken bleibt rechtmäßig – wenn auch nur so lange, bis ein praxisreifes Verfahren zur frühzeitigen Geschlechterbestimmung im Ei eingeführt werden kann. Im Ergebnis werden zunächst weiterhin etwa 45 Millionen Küken jedes Jahr umgebracht, allein in Deutschland und ganz legal.

„Ein schwarzer Tag für den Tierschutz“, klagt Claudia Hämmerling, 2. Vorsitzende des Tierschutzvereins für Berlin (TVB). „Niemand darf einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen. Das ist die Basis unseres Tierschutzgesetzes. Das Gericht hat dies auch klargestellt. Aber scheinbar gilt das wirtschaftliche Interesse der Legehennenzüchter immer noch als vernünftiger Grund, den industriellen Massenmord an Millionen von Hühnerküken weiterhin zu legitimieren.“

An Alternativen wird seit vielen Jahren gearbeitet, die Bundesregierung hat die Forschung auf dem Gebiet der Geschlechter-Früherkennung im Ei mit mehreren Millionen Euro unterstützt. Doch bislang ist keine der Ersatzmethoden flächendeckend und wirtschaftlich einsetzbar. Die technischen Anforderungen an die Maschinen für die automatische Geschlechterbestimmung sind extrem hoch; es gibt noch Verbesserungsbedarf.

„Trotzdem kann die Antwort jetzt nicht sein, einfach weiterhin Küken zu vergasen und zu schreddern, nur weil die Forschung noch nicht ganz am Ziel angelangt ist“, so Claudia Hämmerling. „Eine Alternative für die Zwischenzeit wäre die Aufzucht der männlichen Küken im Rahmen einer Bruderküken- oder Bruderhahn-Initiative. Mittlerweile hat fast jeder Supermarkt Eier im Sortiment, für die keine Küken sterben mussten.“ Über einen teureren Eierpreis wird die Aufzucht der jungen Hähne quersubventioniert. Eier aus einer Bruder-Initiative kosten einige Cent mehr pro Stück.