Widerruf zu den Pressemitteilungen vom 07.02. und 17.02.2022 betreffend Tierheim Wesendahl
Berlin, 24. Mai 2024 – In Erfüllung des Urteils des Landgerichts Berlin vom 26.03.2024 in der Sache Tierheim Wesendahl e.V. gegen Tierschutzverein für Berlin und Umgebung Corporation e.V. werden hiermit folgende Behauptungen aus unseren Pressemitteilungen vom 07.02. und 17.02.2022 widerrufen, da es sich laut Urteil um nicht zweifelsfrei bewiesene Sachverhalte handelt:
- „Zur Versorgung und Pflege dieser vielen Tiere stehen jedoch nur wenige Mitarbeiter*innen zur Verfügung – zu wenig, um auch nur annähernd die Grundbedürfnisse der Tiere zu decken.“
- „Es gibt keine Quarantäne für Neuankömmlinge, keine generelle Gesundheitsvorsorge und bei Krankheiten oder Verletzungen keine angemessene Behandlung, schwer kranke Tiere bleiben unbehandelt bis zur dann notwendig werdenden Euthanasie – oder man lässt sie von selbst sterben.“
- „Tiere (…) sind häufig vernachlässigt – keine Körper-, Zahn- u. Krallen- bzw. Hufpflege, was in vielen Fällen zu extrem langen, verwachsenen Krallen und Hufen führt.“
- „häufig (…) nicht genug Luft“
- „Durch mangelhaftes Bestandsmanagement und zu späte Kastration kommt es regelmäßig zu Nachwuchs“ (bezogen auf Freigänger-Katzen)
- „Mehrfach sind einzelne neugeborene Kitten zusammen mit von der Geburt blutigen Handtüchern in die Waschmaschine gesteckt und mitgewaschen worden, die toten Tiere wurden später in der Maschine entdeckt.“
- „Vor allem der Katzen- und Vogelbestand ist schwer mit Parasiten durchseucht – Flöhe bei den Katzen, Milben bei den Vögeln; beide Parasiten gehen notgedrungen auf die Mitarbeiter*innen über, wenn sie versuchen, die Tiere zu versorgen“